
Im Moment erreicht uns immer wieder die Frage, ob die mit Hilfe von Softwarelösungen digital abgelegten Belege (z.B. in Datev Unternehmen Online; Lexoffice, SevDesk) für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ausreichen.
Im Moment erreicht uns immer wieder die Frage, ob die mit Hilfe von Softwarelösungen digital abgelegten Belege (z.B. in Datev Unternehmen Online; Lexoffice, SevDesk) für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ausreichen.