
Sie überlegen, ein Geschäft/Gewerbe oder ein Kleinunternehmen/Nebengewerbe zu eröffnen? Bevor Sie ein Kleinunternehmen nach § 19 UStG favorisieren, sollten Sie abwägen, ob es sinnvoll ist, das Gewerbe als Kleinunternehmen anzumelden und auf die Abführung von Umsatzsteuer (Besteuerung von Umsätzen) zu verzichten.