Wie Ihr Steuerberater Ihr Unternehmen aus der Coronakrise führt

Die derzeitige Corona-Pandemie bringt schwerwiegende Folgen für die Menschen auf der ganzen Welt, aber auch für die Wirtschaft mit sich.

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie man sich schnellstmöglich aus der Krise befreit und den finanziellen Schaden so gering wie möglich hält. In der jetzigen Situation kommt es vor allem auf die Unterstützung Ihres Steuerberater an. Die Steuerberatungskanzlei Monschein hat in folgendem Beitrag die wichtigsten Punkte erläutert.

Aktuelle Zahlen

Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen sind in jedem Fall notwendig, um die Liquidität des Unternehmens in den nächsten Monaten zu planen. Außerdem empfiehlt es sich, die Listen mit den offenen Forderungen/Verbindlichkeiten durchzugehen. Es sollten Gespräche mit Kunden und Lieferanten geführt werden, wie und wann die offenen Forderungen/Verbindlichkeiten beglichen werden. Durch die aufgestellte Finanzplanung/Liquiditätsplanung ergeben sich diverse Folgerungen wie z. B. die Beantragung von Kurzarbeitergeld; Herabsetzung der Vorauszahlungen; Beantragung von Steuerstundungen und KfW-Förderdarlehen. Liegen keine aktuellen Auswertungen vor, geht man ein großes Risiko ein, dass die Situation nicht richtig eingeschätzt werden kann. Im schlimmsten Fall müssen weitere Darlehen bzw. Fördermittel beantragt werden. Ob die Förderdarlehen der KfW dann noch zur Verfügung stehen, ist fraglich. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz des Unternehmens.

Prüfung Anpassung Jahresabschlüsse 2019

Es sollte in jedem Fall eine Prüfung stattfinden, ob im Jahresabschluss 2019 außergewöhnliche Abschreibungen bzw. zusätzliche Rückstellungen gebildet werden können, um Steuern zu sparen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist der momentanen Auffassung, dass das Auftreten des Coronavirus als weltweite Gefahr wertbegründend einzustufen ist und dementsprechend die bilanziellen Konsequenzen erst in den Abschlüssen mit dem Stichtag, nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen sind. Unklar ist hier noch, wie die Finanzverwaltung bzw. die weiteren Institutionen den Sachverhalt beurteilen.

Beantragung Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter prüfen/beantragen

Wir empfehlen unbedingt, noch keine Kündigungen auszusprechen. Ziel der Bundesregierung ist in jedem Fall, dass durch die Coronakrise keine Arbeitsplätze verloren gehen. Durch das Bundesministerium für Wirtschaft wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst und die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert. Darunter fällt die Absenkung des Quorums, der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%, teilweiser Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Im Zusammenhang mit den erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld verweisen wir auf die Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Herabsetzungsanträge für die Steuervorauszahlungen/ Anträge auf Steuerstundungen

Um Liquiditätsengpässe zu verhindern, erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft eine steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen, die eine Gewährung von Stundungen erleichtert und die steuerlichen Vorauszahlungen anpasst. Nutzen Sie dies, um die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Folgende Anträge können gestellt werden:

  • Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages
  • Herabsetzung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

zusätzlich folgende Anträge auf Stundung:

  • Der Einkommensteuerzahlung-
  • Der Gewerbesteuerzahlung-
  • Der Körperschaftsteuerzahlung-
  • Der Umsatzsteuerzahlung-

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf

KfW-Förderdarlehen

Ein weiteres Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist, den Unternehmen durch eine KfW-Förderung die kurzfristige Versorgung mit Liquidität zu erleichtern. Für die Kreditprogramme werden auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessert.

Möchten Unternehmen eines dieser Programme nutzen, können sie sich an ihre Hausbank bzw. an ihre Finanzierungspartner wenden.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.vdb-info.de/aktuelles/pressemitteilungen/corona-krise-buergschaftsbanken-erweitern-unterstuetzung-von-kmu

Laufende Beratung

Die laufende Beratung in der Krise durch den Steuerberater ist extrem wichtig. Es sollten in jedem Fall wöchentliche Meetings zwischen Unternehmer und Steuerberater stattfinden, um die aktuelle Situation zu besprechen.  So kann eine schnelle Reaktion auf beispielsweise neue Gesetzesregelungen oder Liquiditätsengpässe stattfinden. Dadurch wird die Lösungssuche vereinfacht. Von dieser engen Zusammenarbeit hängen viele Existenzen (Unternehmen u. Arbeitsplätze) ab.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie hierzu auch digital, via Skype oder Zoom.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

info@monschein-steuerberater.de

www.monschein-steuerberater.de

https://beratung.monschein-steuerberater.de/

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