Verpflichtende Inhalte einer Rechnung
Wie muss eine ordnungsgemäße Rechnung aussehen?
Welche Angaben müssen enthalten sein?
Muss ich als Unternehmer immer Rechnungen mit allen Pflichtangaben erstellen oder gibt es auch Vereinfachungen?
Benötige ich von meinen Lieferanten immer Rechnungen mit allen Pflichtangaben?
Dies alles sind Fragen, die sich Selbständige und Unternehmer stellen.
Wir haben Ihnen die Pflichtangaben zusammengestellt, die unbedingt erforderlich sind.
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Inhalte aufweisen
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
3. Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
4. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
5. Fortlaufende unverwechselbare Rechnungsnummer (einmalig vergeben)
6. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
7. Termin der Lieferung oder Leistung
8. Die nach Steuersätzen und Steuerbefreiung aufgeschlüsselte Netto-Beträge
9. Preisminderung, Rückerstattung, Skonto, Entgeltminderung (im Voraus vereinbart)
10. Anzuwendender Steuersatz
11. Steuerbetrag oder Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiung (auf das Netto-Entgelt bezogen)
Zur Vereinfachung bei der Rechnungserstellung kann nach § 33 UStDV bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag nicht mehr als 250 Euro beträgt (Bruttobetrag inkl. der geschuldeten Umsatzsteuer), auf bestimmte Angaben in der Rechnung verzichtet werden.
Es genügen folgende Angaben
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
2. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
4. Bruttobetrag in einer Summe und Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiung
5. Anzuwendender Steuersatz
Auf die Angaben des Empfängernamens, der Rechnungs- und Steuernummer sowie auf den separaten Ausweis des Umsatzsteuerbetrages kann verzichtet werden.
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