Die neuen Corona-Hilfen

Die große Koalition will mit weiteren milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Dabei wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Aufgrund der Krise wurden Hunderttausend Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit bei kinderlosen Arbeitnehmern 60 % und bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % des weggefallenen Nettoeinkommens ersetzt. Nun möchte die Regierung das Kurzarbeitergeld gestaffelt anheben. Für Beschäftigte, welche die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduzieren mussten, soll es ab dem 4. Monat auf 70 % bzw. für 77 % angehoben werden. Ab dem 7. Monat des Bezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 % bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern. Sollten Arbeitnehmer aufgrund der Krise ihren Arbeitsplatz verlieren, hat die Regierung Einsicht, dass auf die Schnelle keine Arbeit gefunden wird. Aus diesem Grund wurde am Mittwochabend beschlossen, dass die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I um drei Monate für diejenigen verlängert wird, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Bisher erfolgte die Auszahlung für 12 Monate, für Arbeitnehmer bis 50 Jahre, welche zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig waren. Für Arbeitslose über 50 Jahre, welche mindestens 48 Monate versicherungspflichtig waren, wurde das Arbeitslosengeld I für 24 Monate ausgezahlt.

2. Steuerhilfen für die Gastronomie

Da es in der aktuellen Situation für Gastronomiebetriebe nicht mehr gestattet ist wie üblich zu öffnen, bricht vor allem in dieser Branche ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen werden diese Betriebe ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 steuerlich entlastet. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant verzehrt werden, der Mehrwertsteuersatz von 19 %. Nun soll generell der ermäßigte Steuersatz von 7 % eingeführt werden. In der Summe soll die Senkung des Mehrwertsteuersatzes eine Entlastung von vier Milliarden Euro bedeuten.

3. Steuerhilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bundesregierung hatte bereits massive Hilfspakete für Unternehmen beschlossen. Um weiterhin Firmen, Arbeitsplätze und die Liquidität zu erhalten ist eine steuerliche Entlastung geplant. Durch die Verlustverrechnung soll es möglich sein die absehbaren Verluste aus diesem Jahr mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr zu verrechnen.

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