Mehr als nur Firmenwagenversteuerung: Wie Steuerberater bei Fuhrparkpflichten weiterhelfen können
Die rechtlichen Themen der Fuhrparkverwaltung werden immer öfter an Steuerberater herangetragen. Hier geht es vornehmlich um die Versteuerung von Firmenfahrzeugen im Unternehmen. Im Zuge dessen können Steuerberater auf wichtige Pflichten in den Bereichen Datenschutzregulierungen, Unterweisungen der Unfallverhütungsvorschriften und Führerscheinkontrolle hinweisen. Mit Hilfe von Infomaterialien kann der Steuerberater seine Mandanten optimal unterstützen und sie vor Strafen schützen.
Diese 3 Bereiche sollten Steuerberater ansprechen
UVV im Fuhrpark
Da die Unfallverhütungsvorschriften ein essentieller Teil der Fuhrparkverwaltung darstellen, geht der Steuerberater ebenfalls auf diesen Teil ein. Sie betreffen bestimmte Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit. Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark ist mindestens einmal im Jahr eine UVV-Prüfung verpflichtend, die unter anderem eine eingehende Prüfung des verkehrssicheren Zustands der Fahrzeuge umfasst. Zudem müssen Mitarbeiter mit Zugriff auf ein Firmenfahrzeug regelmäßig geschult werden. Dies hat zwar prinzipiell keine steuerliche, wohl aber eine rechtliche Relevanz. Unterbleibt die UVV-Prüfung und wird das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, kann die Versicherung ihre Zahlung verweigern. Dies wiederum birgt Gefahr, mittelfristig Einfluss auf die Liquidität des Unternehmens zu nehmen.
Den Mandanten können Online-Kurse zu UVV-Schulungen angeboten werden. Diese helfen den Fuhrparkverantwortlichen bei der Umsetzung der Unterweisung.
Datenschutz im Unternehmen
Steuerberater befassen sich ebenfalls mit sensiblen Themen wie dem Datenschutz. Sie sind über aktuelle Bestimmungen informiert und können diese folglich an ihre Mandanten weitergeben. Insbesondere die vor einigen Jahren neu formulierte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bis heute immer wieder Grund für Unklarheiten. Sie betreffen unter anderem die GPS-Aufzeichnung von Fahrzeugdaten. Weitere Informationen können Mandanten mit Hilfe des eBooks Datenschutz im Fuhrpark an die Hand gegeben werden.
Regelmäßige Führerscheinkontrolle
Rechtlich relevant ist auch die Führerscheinkontrolle: Das Fuhrparkmanagement ist verpflichtet sicherzustellen, dass Personen, die ein Firmenauto bedienen, einen gültigen Führerschein haben. Der Gesetzgeber sieht vor, dass dies zweimal jährlich erfolgen sollte und in jedem Fall vor der ersten Fahrzeugübergabe. Unterlässt der Betrieb die Prüfung, kann sie unter Umständen haftbar gemacht werden – von einer möglichen Nichtzahlung durch die Versicherung im Schadenfall ganz abgesehen. Weist der Steuerberater die Mandanten auf diese Gefahren hin, können Strafzahlungen vermieden werden.
Den Mandanten kann diese Auswahl an Infomaterialien angeboten werden, die bei der Einhaltung und Umsetzung der oben genannten Bereiche helfen kann: eBooks zur Fuhrparkverwaltung.
Pflichten schneller und rechtssicher erfüllen mit digitalen Lösungen
Die Funktionen der digitalen Verwaltungssoftware Vimcar Fleet ermöglichen es dem Unternehmen, wichtige Fuhrparkpflichten effizient durchzuführen.
Vimcar Fleet bietet eine elektronische Führerscheinkontrolle für alle Fahrzeuge im Fuhrpark an. So können Fuhrparkverantwortliche dieser Pflicht innerhalb weniger Minuten nachkommen. Eine weitere wichtige Pflicht, die Unterweisung der Unfallverhütungsvorschriften kann ebenfalls digital in Vimcar Fleet abgebildet werden. So behält man im Fuhrpark den Überblick über die bereits absolvierten und noch ausstehenden Unterweisungen.
Vor allem bei der Nutzung eines digitalen Fahrtenbuches oder Geo-Tracking Funktionen im Fuhrpark spielt das Thema Datenschutz eine essentielle Rolle. Bei der Nutzung von Vimcar Fleet muss sich das Unternehmen keine Sorgen um den Datenschutz der Mitarbeiter machen. Alle Funktionen sind DSGVO-konform entwickelt worden und schützen die Daten der Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge nutzen möchten. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website von Vimcar.
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