Schließen Sie jetzt die Gehaltslücken Ihrer Mitarbeiter

Es ist unerheblich ob die Wirtschaft boomt oder die Unternehmen in einer Krise stecken. Ein erfolgreiches Unternehmen wird weiterhin über die Mitarbeiter/-innen definiert. Erst wenn ein interner problemloser Ablauf garantiert werden kann, kann auch ein erfolgreicher Verkauf entstehen. Aus diesem Grund ist die Pflege der Beziehung zu den Mitarbeitern/-innen entscheiden. Viele Arbeitnehmer/-innen haben durch den derzeitigen Bezug von Kurzarbeitergeld 40 % weniger Nettogehalt. Das gekürzte Einkommen in Verbindung mit der allgemeinen schwierigen Lage wirken sich insgesamt auf die Stimmung und die Motivation aus.

Was viele nicht wissen

Arbeitgeber/-innen haben die Möglichkeit das Kurzarbeitergeld mit Netto-Zusatzleitung aufzustocken und die Entgeltlücke zu schließen.

Dabei sind die Möglichkeiten, welche das Steuerrecht bietet vielseitig und nützlich.

Die steuerfreien Sachbezüge in Höhe von bis zu 44 €, sind als freiwillige Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Kurzarbeitergeld zulässig und eignen sich ideal, um die Nettoentgeltdifferenz auszugleichen.

Wichtige Info: Auch bei „Kurzarbeit Null“, also bei 100% Arbeitsausfall, können steuerfreie Sachbezüge weiterhin gewährt werden.

Außerdem entstehen durch die Arbeit von Zuhause zusätzliche Kosten für die Internetnutzung, Bürobedarf oder auch Lebensmittel und Getränke. Diese können Arbeitgeber/-innen ebenfalls bezuschussen. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung und belohnen Sie sie mit einer steuerfreien Corona-Prämie. Damit jeder Euro ankommt.

Sie wollen mehr erfahren?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um weitere Möglichkeiten kennenzulernen.

Gerne beraten wir Sie hierzu digital via Skype oder Zoom.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

info@monschein-steuerberater.de   

www.monschein-steuerberater.de   

https://beratung.monschein-steuerberater.de/  

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar