Fragen & Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld

1.Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil der Beschäftigten oder alle Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genügend Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.

2.Wem hilft das Kurzarbeitergeld?

Arbeitnehmer behalten ihre Jobs und Arbeitgeber werden von Lohnkosten entlastet. Somit behalten Unternehmen auch in der Krise ihr eingearbeitetes Personal.

3.Welche Bedingungen müssen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sein?

Es gibt ein paar wenige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder anderer nicht beeinflussbarer Ereignisse wie das Coronavirus. Damit wird Unternehmen, welche kurzfristige in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten geholfen.

4.Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind „wirtschaftliche Ursachen“ und die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Was heißt das?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen wirklich nur im Notfall Kurzarbeitergeld beanspruchen können. Wirtschaftliche Ursachen meinen die Einflüsse, die nicht in der Verantwortung des Betriebes liegen. Beim Coronavirus kann von wirtschaftlichen Ursachen gesprochen werden, wenn beispielsweise Teile ausbleiben, welche nicht ersetzt werden können und somit die Produktion stillsteht. Dann gibt es noch die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Dazu zählen auch Anordnungen der Gesundheitsämter, die zur vorübergehenden Betriebsschließung führen.

5.Was ändert sich durch das Gesetz der Bundesregierung?

Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Denn auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte weiter in den Sozialversicherungen gemeldet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.

6.Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?

Unternehmen nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Agentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

7.Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent. Die Bezugsdauer liegt in der Regel bei 12 Monaten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kurzarbeitergeld die bestehenden Arbeitsverhältnisse während der Zeit des Arbeitsausfalles erhalten und kurzfristige Produktionsausfälle überbrücken soll. Die Bundesagentur für Arbeit ist auf eine schwere Krise vorbereitet. Sie kann bei Bedarf auf Konjunkturreserve zurückgreifen, welche derzeit bei 26 Milliarden Euro liegt. Durch eine laufende Beratung in der Krise durch den Steuerberater kann eine schnelle Reaktion auf beispielweise neue Gesetzesregelungen oder Liquiditätsengpässe stattfinden. Von dieser engen Zusammenarbeit hängen Existenzen (Unternehmen u. Arbeitsplätze) ab.

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