Kleinunternehmerregelung vs. USt-Voranmeldungen
Was sind Deine Vorteile? Spätestens bei der steuerlichen Erfassung Deines Gewerbes hast Du anzugeben, ob Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest. Doch was genau ist das?
Die Kleinunternehmerregelung
Der große Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist die bürokratische Entlastung. Du musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und sparst Dir somit die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Gebrauch von dieser Regel können Einzelunternehmen, Freiberufler oder auch Personenvereinigungen, die zum Beispiel als GbR organisiert sind, machen. Die Rechtsform ist dabei nicht entscheidend.
Gemäß § 19 UStG müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
- Dein Umsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen haben und
- Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen.
Dabei bezieht sich die Gesamtumsatzgrenze immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wird die Selbstständigkeit nicht zum 01.01, sondern unterjährig begonnen, musst Du den voraussichtlichen Umsatz auf zwölf Monate hochrechnen.
Keine Umsatzsteuer – keine Vorsteuer
Wer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, darf auch keine Vorsteuer geltend machen.
Aber Achtung!
Weist Du trotz der Befreiung Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen aus, musst Du die Steuer an das Finanzamt abführen. Die Vorsteuer aus eingegangenen Rechnungen darfst Du trotzdem nicht ziehen.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Falls Du kein Kleinunternehmer bist, bist Du vom ersten Tag deines Unternehmerdaseins umsatzsteuerpflichtig.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gemäß § 18 UStG dient als eine „Vorauszahlung“ der Steuer an das Finanzamt, bei der Du die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer monatlich oder vierteljährlich verrechnest. Dadurch wird Deine Steuerlast gleichmäßig über das Jahr verteilt. Die Anmeldung ist immer zum 10. Des Folgemonats fällig und darf ausschließlich online übermittelt werden.
Die Höhe der Umsatzsteuer bemisst sich nach der Art Deiner Leistung. Der übliche Steuersatz liegt bei 19 %, bei Kreativarbeiten sind es nur 7 %.
Du bist dazu verpflichtet, deinen Kunden für jede verkaufte Ware oder Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die vereinnahmte Steuer musst du in deiner Voranmeldung angeben und an das Finanzamt abführt.
Neben deinen Einnahmen hast du als Unternehmer natürlich auch Ausgaben und Investitionen, auf die Du Vorsteuer zahlst. Du erhältst abziehbare Vorsteuerbeträge vom Finanzamt durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.
Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer auf den Rechnungen, die du bezahlst, explizit ausgewiesen ist. Die Belege musst du sammeln und zehn Jahre lang aufbewahren.
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