Kleinunternehmen ja oder nein?

Sie überlegen, ein Geschäft/Gewerbe oder ein Kleinunternehmen/Nebengewerbe zu eröffnen?
Bevor Sie ein Kleinunternehmen nach § 19 UStG favorisieren, sollten Sie abwägen, ob es sinnvoll ist, das Gewerbe als Kleinunternehmen anzumelden und auf die Abführung von Umsatzsteuer (Besteuerung von Umsätzen) zu verzichten.

Gründe für ein Kleinunternehmen:

  • Ihre Kunden sind überwiegend Privatleute.
  • Ihre Kosten, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist, sind gering.
  • Ihre an den Kunden gestellte Rechnung muss keine Umsatzsteuer und folglich auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweisen.
  • Ihr Verwaltungsaufwand ist deutlich reduziert.
  • Die Kosten für den Steuerberater sind günstiger, da Sie nur eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung erstellen müssen.
  • Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt entfallen.
  • Ihre Buchführung ist wesentlich einfacher.
  • Ihr Jahresumsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen und wird im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

Gründe gegen ein Kleinunternehmen:

  • Ihre Kunden sind fast nur oder ausschließlich gewerblich.
    Den gewerblichen Kunden ist die zusätzliche Belastung durch die Umsatzsteuer egal, da sie diese bei ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ansetzen können und somit ein durchlaufender Posten entsteht.
  • In Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung können Sie im Umkehrschluss sämtliche bezahlten Vorsteuerbeträge in Abzug bringen.
  • Sie können deshalb beim Einkauf immer mit dem Nettobetrag kalkulieren.
  • Ihre Einkäufe tätigen Sie oft im Ausland oder nehmen Dienstleistungen von Anbietern im Ausland entgegen.
  • Bei innergemeinschaftlichem Erwerb oder bei Leistungen nach § 13 b UStG schulden Sie die Umsatzsteuer und können aber keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer) abziehen.

Die Anwendung oder der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung hängt grundsätzlich von verschiedenen Überlegungen/Punkten ab.

Die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung von Kleinunternehmern erhöht die Betriebsausgaben. Das kann sich besonders in der Startphase kleiner Unternehmen schmerzhaft bemerkbar machen, da zu Beginn oftmals hohe Anfangsinvestitionen erforderlich sind.
Somit werden Investitionen und Betriebsmittel teurer und belasten die Liquidität.

Bei positiver Unternehmensentwicklung müssen Kleinunternehmer früher oder später zur Regelbesteuerung übergehen. Wer zuvor den Preis-Vorteil an seine Privatkunden weitergereicht hat, muss nun Preiserhöhungen durchsetzen.
Gelingt dies nicht, droht ein spürbarer Gewinneinbruch.

Die Kleinunternehmerregelung ist somit nicht immer die günstigste Variante.

 

3 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] keine Berührungspunkte haben. Denn bei jährlichen Einnahmen unter 17.500 Euro kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Heißt: in den gestellten Rechnungen/erhaltenen Gutschriften führen die […]

  2. […] Tipp: Gründe für und gegen Kleinunternehmen finden Sie auf unternehmen-steuer.de/kleinunternehmen […]

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar