Franchising und Steuern – Wer zahlt was?
Die Wirtschaft boomt. Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, neu zu gründen. Seit der Sendung „Die Höhle der Löwen“ hat das Interesse am Gründen und am selbständig tätig sein enorm zugenommen.
Doch nicht für jeden ist die Arbeit als selbständiger Unternehmer das Richtige. Schließlich ist ein eigener Betrieb auch mit vielen Risiken verbunden: Vertrieb, Kunden und Absatz sind wesentliche Elemente des Erfolgs, die sich jedoch nicht immer nach den eigenen Wünschen steuern lassen. Einfacher kann es da sein, in einem vorgegebenen Konzept eines großen Unternehmens selbständig tätig zu werden, wie etwa beim Franchising-System.
Selbständigkeit mit Vorgaben: Das Franchisesystem
Beim Franchising gehen beide Parteien eine Partnerschaft ein. Große Betriebe wie zum Beispiel McDonald’s oder Burger King, arbeiten seit Jahren mit diesem Konzept – und das überwiegend sehr erfolgreich. Franchisenehmer und Franchisegeber schließen einen Franchisevertrag. Das Konzept und die Struktur gibt der Franchisegeber vor. Er übernimmt zudem viele Aufgaben und Tätigkeiten, die meist mit umfangreicheren Arbeiten zusammenhängen. Dazu gehört meist die Beschaffung und Anmietung geeigneter Geschäftsräume oder die Durchführung von Werbeaktionen. Darüber hinaus übernimmt der Franchisegeber zudem häufig die Beschaffung geeigneten Personals.
Steuern und Abgaben gehen ans Finanzamt
Wie jeder Betrieb müssen auch Franchiseunternehmen Steuern und Abgaben an das Finanzamt abführen, die sich an ihrem Gewinn orientieren. Wer genau im Franchisesystem die Abgabe leistet, hängt stark von der vertraglichen Vereinbarung ab. Gerade bei großen Unternehmen kann dies ein sehr komplexer Vorgang sein, da verschiedene Steuerarten wie Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag das Tagesgeschäft prägen. Bei sehr vielen Einzelabrechnungen verliert man schnell den Überblick.
Fällt diese Aufgabe in ihren Verantwortungsbereich, ist es für Franchisenehmer daher sinnvoll, derartige Abrechnungen mit Hilfe von Fachpersonal, wie etwa einem Steuerberater oder erfahrenen Buchhaltungskräften, ausführen zu lassen. Wenn der Franchisegeber diesen Part übernimmt, kann man als Franchisenehmer davon profitieren. Ansonsten wäre es die eigene Aufgabe, sich darum zu kümmern, was wiederum mit zusätzlichen Kosten und Arbeitsaufwand verbunden wäre. Es bliebe jedoch der Vorteil, dass Daten wie Umsatz und Gewinn komplett beim Franchisenehmer blieben. Andernfalls erhält der gebende Part im Franchisesystem in jedem Fall finanzielle Einblicke.
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