Vorteile des Amazon CE Programms für FBA Händler

Lerne Schritt-für-Schritt was das FBA sowie CE Programm bedeutet sowie Ihr Kosten spart und Risiken ausschließt

Was ist Fulfillment by Amazon (“FBA”)

Der Service bedeutet, dass Ihr z.B über selbstgewählte Spediteure Eure Waren an ausgewählte Amazon Warenlager in Deutschland oder ganz Europa übergebt, oder sogar die Spedition über Amazon organisieren läßt. Die Bestellungen auf Amazon werden über Amazon getätigt, komplett durch Amazon bearbeitet und Amazon sendet Euch in gewissen Abständen Euren Anteil des Geschäfts auf Euer hinterlegtes Firmenkonto.

 

Was ist das CE Programm? (Lagerung in Polen und Tschechien) 

Das „Central Europe Programm“, kurz CE Programm, beschreibt die Lagerungen in den Ländern Tschechien und Polen über den Versandhandel Amazon.

Aber wie und wann nimmt man das Programm in Anspruch, welche Konsequenzen hat die Lagerung und warum kann die Freischaltung des Programms Euch finanzielle Vorteile bringen? All diese Fragen klären wir im weiteren Verlauf, ab wann sich die Freischaltung des CE Programms für Euch als Amazon Händler lohnt.

 

 

Ab wann lohnt sich das CE Programm, durch Gebührensenkung seitens Amazon? 

Mit der Aktivierung der Lagerfunktion in Polen und Tschechien werden Eure Waren dort gelagert bzw. „zwischengelagert“. Der Verkauf erfolgt nach wie vor aber weiterhin „nur“ auf dem deutschen Marktplatz. Stellt sich die Frage, warum das Ganze?

Der Hauptgrund ist recht simpel: Im Gegenzug erlässt Amazon Euch ab dem 8. Juni 35 Cent „Strafgebühr“ pro Versendung aus dem deutschen Logistikzentrum innerhalb Deutschlands, bzw. aus Polen oder Tschechien, wenn das CE Programm aktiviert wird. Mit dieser Strafgebühr versucht Amazon die höheren Fixkosten in Deutschland auszugleichen und den Amazon Händlern das CE Programm ans Herz zu legen.

Grob gesprochen, eignet sich das CE Programm von Amazon für mittelgroße Händler. Aber was heißt schon „mittelgroß“?

Ob sich das CE Programm für Euch lohnt, könnt Ihr recht leicht ausrechnen. Dafür müsst Ihr zunächst einmal nur Eure monatlichen Bestellungen kennen und verrechnet diese mit den Kosten der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, die mit der Aktivierung des CE Programms einhergehen.

 

Was gilt es umsatzsteuerlich zu beachten?

Umsatzsteueridentifikations-nummer beantragen Ab Aktivierung der Lagerung besteht in den jeweiligen Ländern mit sofortiger Wirkung auch die Steuerpflicht.

Kümmert Euch deswegen um die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in Polen und Tschechien, bevor Ihr dort beginnt zu lagern. 

Ein bedenklich großer Teil der Amazon Händler kümmert sich erst im Nachgang der Aktivierung um die steuerliche Registrierung in den entsprechenden Ländern. Dies ist grundsätzlich auch möglich, aber kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen (zB Strafzahlungen, Verzugszinsen), da beispielsweise in Polen nur in die Zukunft auf die Lieferschwellen verzichtet werden kann. Das muss vor allem beim CE Programm bei rückwirkenden Registrierungen beachtet werden. Eine entscheidende Rolle spielt hier auch, wie viel Zeit zwischen Aktivierung und der Ausübung steuerlicher Pflichten liegt.

Umsatzsteuer-

meldungen in Polen und Tschechien einreichen

Sobald Ihr eine Umsatzsteuer-ID in PL und CZ habt und dort lagert, müsst Ihr auch Umsatzsteuermeldungen abgeben. Diese sind monatlich an das polnische und tschechische Finanzamt zu senden.
Innergemeinschaftliche Verbringungen Mit der Aktivierung von mehreren Lagern, sei es im CE- oder PAN EU- Programm, kann und wird es zu innergemeinschaftlichen Verbringungen kommen.

Seit Anfang 2020 sind die sogenannten Quick Fixe aktiv, welche eine enorme Kostenfalle darstellen, wenn Ihr noch keine GÜLTIGE Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Bestimmungsländern habt. Amazon versendet Eure Ware vollautomatisch zwischen seinen Lägern hin und her, ohne dass Ihr darüber die Kontrolle habt.

Wenn es zu einer innergemeinschaftlichen Verbringung kommt BEVOR Ihr eine gültige Umsatzsteuer-ID habt, müsst Ihr diese Lieferung versteuern, obwohl sie eigentlich steuerfrei wäre. Dadurch entstehen unnötige Mehrkosten, die nicht erstattet werden können. Bitte lest Euch unseren Blogpost dazu durch, da eine ausführliche Erklärung hier den Rahmen sprengen würde.

Pro-Forma-Rechnungen erstellen Weiterhin sind Pro-Forma-Rechnungen essentiell, falls es zu einer Prüfung seitens der Finanzämter kommt.

Eine Pro-Forma-Rechnung zeigt – anders als die USt-Meldung – die einzelnen Positionen auf, durch die sich die Summe der Steuerbeträge ergeben hat. Als Online Händler benötigt Ihr diese Aufstellung, wenn es zu innergemeinschaftlichen Verbringungen zwischen Euren Lagern kommt.

Lieferschwellenverzicht für Polen und Tschechien Wenn Ihr das CE Programm aktiviert, empfiehlt das Unternehmen countX seinen Mandanten, auf die Lieferschwelle nach Deutschland aus Polen und Tschechien zu verzichten, da Ihr in Polen einen Mehrwertsteuersatz von 23 % und in Tschechien von 21 % habt. Wenn Ihr auf die Lieferschwelle verzichtet, müsst Ihr Eure Rechnungen weiterhin mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 % ausweisen. Da dieser deutlich unter den Steuersätzen des CE Programms liegt, ist dies sehr zu empfehlen.

Allerdings fallen dadurch nicht die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen weg, obwohl Ihr keine Steuern mehr an das polnische und tschechische Finanzamt zahlen müsst.

Ohne Lieferschwellenverzicht Rechnungen mit Mehrwertsteuer Wenn Ihr in Polen und Tschechien nicht auf die Lieferschwellen nach Deutschland verzichtet, müsst Ihr auf Euren Rechnungen die entsprechende Mehrwertsteuer des Startlandes verzeichnen und die dazugehörige Umsatzsatzsteuer-ID angeben. Außerdem fällt die steuerliche Zahllast dann auch auf Polen und Tschechien.

 

Probleme bei Missachtung

Wenn Ihr den Zeitpunkt verpasst, Euch rechtzeitig um Deine Registrierung und Meldungen im Ausland zu kümmern, müsst Ihr euch mit unterschiedlichen Konsequenzen auseinander setzen. Während einige Konsequenzen zu verschmerzen sind, können andere aber zu Geschäfts-Gefährdung bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Eine Unterscheidung liegt unter anderem bei dem Zeitpunkt der in Kraft tretenden Steuerpflicht und der dadurch entstehenden Zeitspanne zur rückwirkenden Registrierung. Wenn Korrekturen im gleichen Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, ist der Arbeitsaufwand wesentlich geringer. Es wird hier von einer Selbstanzeige abgesehen. 

Es wird aber deutlich komplizierter, wenn Ihr die Registrierung sowie Meldungen über ein oder mehrere Wirtschaftsjahre verpasst. Die schlimmste Strafe auf ein solches Vergehen kann das Gefängnis sein. Ein Unternehmen wie zB countX kann in einem solchen Fall auch helfen; nur nicht so einfach. 

Trifft dieser Sachverhalt auf Euch zu und Euch fällt heute auf, dass Ihr schon 2019, 2018 oder sogar 2015 umsatzsteuerpflichtig in einem Land geworden bist, in dem Ihr noch keine USt-ID hast, geschweige denn Umsatzsteuer gezahlt hast, gilt es schnellstmöglich zu handeln. Das Team von countX bearbeitet solche Fälle fast jeden Tag, da ein Großteil der Kunden mit diesem Problem zu countX gekommen sind.

 

Kombination von One-Stop-Shop mit CE Programm 

Ab dem 1. Juli 2021 gilt der sogenannte One-Stop-Shop; die größte neue Umsatz-Steuer-Regelung für den E-Commerce Handel. Die Lieferschwellen der jeweiligen EU-Länder von zB 35’000 Euro für den Versand an Privatkunden in ein Land im Ausland entfallen. Sie werden ersetzt durch eine europaweite Lieferschwelle von 10’000 Euro für alle EU-Länder in Summe, Netto! Die meisten Onlinehändler werden damit in faktisch fast jedem EU-Land steuerpflichtig, in welches sie ein Paket versenden.

Leider sieht die One-Stop-Shop Regelung nicht vor, dass der Ersatz von Lieferschwellen und die “einfachere” Meldung von Auslands-Umsätzen auch bei Lagerung im Ausland greift. Solltet Ihr also das CE Programm nutzen, bleibt Ihr in dem jeweiligen Land weiterhin registrierungspflichtig, in dem Ihr die Ware über FBA lagert, da weiterhin innergemeinschaftliche Verkäufe/Erwerbe (die Warenverbringungen zwischen den Lagern) sowie ggf. inländische Umsätze über die “normalen” USt.-Meldungen zu übermitteln sind.

Wenn Ihr das CE Programm also zwecks Gebührensenkung weiterhin nutzen wollt, sind eine Registrierung und kontinuierliche Meldungen in den jeweiligen “Lager”-Ländern nicht zu umgehen. Wir hätten eine Vereinfachung der Meldepflichten für Händler sehr begrüßt; was mit der Regelung allerdings nicht wirklich eintrifft. Ein skalierbares Setup ist jedoch mit der Technologie von countX möglich, die Euch ein kontinuierliches sowie kombiniertes Melden nach One-Stop-Shop und jeweils lokal in den “Lager”-Ländern aus einer Hand ermöglicht.

 

 

countX und unsere Rolle in dem Setup 

Ein Experte in dem Feld ist das Unternehmen countX, die mit Ihrer Software sowie einem sehr persönlichen Service für Euch die Registrierungen und Meldungen übernehmen. 

Wenn Ihr zum Beispiel die Lagerung in Polen und/oder Tschechien bereits vor einiger Zeit aktiviert habt, kann countX das einfach rückwirkend erkennen und klären. Die Software stellt dabei automatisiert fest, ob und seit wann und warum Ihr steuerpflichtig seid.

Meldet Euch gerne unter diesem LINK; das countX Team erläutert Euch gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch die Vorteile einer automatisierten Compliance für die Umsatzsteuer. countX funktioniert dabei nicht nur für das CE Programm, sondern kann unproblematisch und automatisiert auch für andere EU-Staaten genutzt werden.

 

Fazit

Rechtzeitiger Rat und frühzeitiges Handeln ist wichtig. Spart nicht an den falschen Ecken. Als Online Händler verdient man oft schnell und gut –  aber ein langfristig ausgerichtetes und gutes Setup stabilisiert auch den langfristigen Unternehmenserfolg; insbesondere wenn Ländergrenzen bei Verkäufen und Lieferungen überschritten werden. Die Sachverhalte sind teils nicht ganz einfach, deswegen wartet bitte nicht, bis Euch Probleme schriftlich von den Behörden zugestellt werden und sich kostspielige Verfahren auf die Tagesordnung setzen. Holt Euch schon früh einen soliden und unverbindlichen Rat von countXcountX gibt Euch von Anfang an einfache und zielführende Hilfestellung und Handlungsempfehlungen, um Eure Probleme zu lösen, den Erfolg zu stabilisieren und den Aufwand für Eure internationalen Steuerthemen maximal zu reduzieren.

 

Autor – Daniel Michael – Head of Sales & Marketing countX

Daniel Michael ist ein Experte für europäische Steuerthemen im Bereich E-Commerce und leitet bei countX das Sales und Marketing. Er setzt sich seit nunmehr 4 Jahren mit dieser Thematik auseinander und hilft Unternehmen Ihren Online Handel aus umsatzsteuerlicher Sicht EU weit zu skalieren.

 

 

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