Die Dienstwagensteuer betrifft auch Poolwagenfahrer – Hier gelten allerdings andere Regeln!

Gibt der Chef die Poolfahrzeuge für die private Nutzung frei, entsteht allen Fahrern, die Zugriff auf die Fahrzeuge haben, ein geldwerter Vorteil. Den gilt es, wie beim klassischen Dienstwagen auch, zu versteuern. Da hier allerdings mehrere Fahrer Zugang zu dem selben oder sogar mehreren Fahrzeugen haben, gestaltet sich die Versteuerung etwas komplizierter.

Wie funktioniert die Versteuerung über die 1 Prozent Methode?

Basis der Versteuerung ist hier, wie beim Firmenwagen, der Bruttolistenpreis. Besteht der Fuhrpark aus 4 PKWs à 15.000 € und 5 à 20.000 € kommen wir also insgesamt auf 160.000 €. Der monatliche geldwerte Vorteil ist 1% des Gesamtlistenpreises und beträgt insgesamt also 1.600 €. Diesen muss man nun auf alle Mitarbeiter aufteilen, denen eine regelmäßige private Nutzung auch erlaubt ist. Haben also 20 Personen Zugriff auf unseren Beispielfuhrpark, muss jeder von ihnen also 80 € zusätzlich zu ihrem Gehalt versteuern. Oben drauf kommen pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch einmal 0,03% des Gesamtlistenpreises geteilt durch alle Fahrer. In unserem fiktiven Fall wären das 1,92. Bei einem Arbeitsweg von 15 km wären das also knapp 29 € die monatlich zusätzlich mit dem Lohn zu versteuern wären.

Die Fahrtenbuchmethode als Alternative?

Alternativ zur 1-Prozent-Regelung kann auch die Fahrtenbuch-Methode angewandt werden. Hier wird genau wie beim Firmenwagen nur die tatsächliche private Nutzung versteuerungspflichtig. Im Detail bedeutet das, dass jeder Fahrer nur für die Fahrzeuge, die er auch wirklich privat genutzt hat und die Kilometer, die er damit gefahren ist, zahlt. Wenn man sich für die Fahrtenbuch-Methode entscheidet, muss sie das ganze Jahr durchgehalten werden und alle Anforderungen der Finanzämter erfüllen. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrtenbuch handschriftlich oder elektronisch geführt wird. Wie genau sich die Berechnung zusammensetzt und welche Anforderungen das Finanzamt im Einzelnen stellt erfahren Sie in der kostenlosen Broschüre Versteuerung von Poolfahrzeugen.

Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode – Welche passt für Sie

Viele Fahrer, die Poolfahrzeuge auch privat nutzen, empfinden die 1-Prozent-Methode zur Versteuerung als unfair. Schließlich zahlen Sie den gleichen Betrag wie diejenigen, die die Poolfahrzeuge wesentlich öfter privat nutzen. In diesem Fall heißt es: Nachrechnen! Die Fahrtenbuch-Methode ist für die meisten Fahrer, die günstigere Variante. Außerdem gibt es Szenarien, in denen die Versteuerung ganz unter den Tisch fallen kann oder Steuererleichterungen gewährt werden. Für weitere Tipps können Sie sich gerne den ausführlichen Ratgeber, den der Fuhrpark-Spezialist Vimcar in Zusammenarbeit mit dem DStV erstellt hat, hier kostenlos herunterladen.

www.vimcar.de
www.monschein-steuerberater.de

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