Dienstradeln erlebt Boom wie nie – Die neue 0,5 Prozent-Regelung

Die Dienstradförderung geht in die nächste Runde und bestätigt das Bikeleasing-Mobilitätskonzept als umweltfreundliche Alternative zum Kraftfahrzeug. Durch den Erlass der obersten Finanzbehörden vom 13.03.2019 halbiert sich die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung für Diensträder und Dienstpedelecs (bis 25 km/h). Die neue 0,5 %-Regelung begünstigt jetzt auch Leasingräder, die dem Mitarbeiter in ein Gehaltsumwandlungsmodell überlassen werden. Wird das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt zur Verfügung gestellt, ist der damit verbundene geldwerte Vorteil nicht zu Versteuern. Die Neuregelungen gelten für alle zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2021 geleasten Diensträder. „Wir freuen uns, das mit diesem deutlichen Zeichen aus der Politik nun alle Dienstradnutzer profitieren“, argumentiert Bastian Krause Geschäftsführer der Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG. Immer mehr Firmen leasen für ihre Belegschaft Dienstfahrräder für geschäftliche und private Fahrten. Somit ermöglichen sie ihren Angestellten durch eine Gehaltsumwandlung die Nutzung und/oder den Erwerb von hochwertigen Fahrrädern für rund ein Drittel weniger Kosten im Vergleich zum Barkauf. Die Unternehmen selbst haben nahezu kaum Aufwand. Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der mit minimalem Aufwand seinen Mitarbeitern einen hohen Mehrwert ermöglicht. Die Leasingrate trägt der Arbeitnehmer, indem ein Teil seines monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate einbehalten wird. Unternehmen profitieren gleich in mehrfacher Hinsicht vom zeitgemäßen Bikeleasing: Steuerersparnis, Mitarbeiterbindung, Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz und Entspannung der Parkplatzsituation auf dem Firmengelände. Zugleich präsentieren sie sich als mitarbeiterfreundliche und umweltorientierte Arbeitgeber, die auf zeitgemäße Entwicklungen reagieren.

Hochwertige Dienstfahrräder für Mitarbeiter inklusive umfassendem Service-Paket – mit diesem Leasing-Konzept überzeugt die Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG deutschlandweit.

Die Bikeleasing-Service GmbH bedient mit ihrem Konzept Unternehmen in ganz Deutschland. Vom Wettbewerb unterscheidet sich der Leasing-Anbieter durch sein umfassendes „Service-Gepäck“. Neben der reinen Leasing-Leistung überzeugt Bikeleasing-Service mit einer eigenen Schadenabteilung, einer App zur Verwaltung der Vertragsdaten und vor allem einem Rundum-Versicherungsschutz, den es so auf dem Markt nicht gibt. Diebstahl, Vandalismus sowie optional Verschleiß sind ohne Selbstbeteiligung über die Premium bzw. Premium plus-Versicherung abgedeckt. Die mit dem ERGO Innovationspreis 2018 ausgezeichneten Arbeitgeber-Ausfallversicherungen leisteten im Falle von Kündigung und Langzeiterkrankung. Mehr Informationen sowie einen Vorteilsrechner unter www.bikeleasing-service.de.

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