Der KfW-Schnellkredit 2020

Durch die Corona-Krise sind viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in eine finanzielle Schieflage geraten. Um Deine Liquidität zu verbessern und die laufenden Kosten zu decken, kannst Du jetzt einen KfW-Kredit beantragen.

Das ist neu:

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert.

Wer wird gefördert?

Mit dem KfW-Schnellkredit werden Selbstständige und Unternehmen gefördert

  • mit mehr als 10 Mitarbeitern,
  • die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und
  • in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Dein Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).

Die Kredithöhe

Es werden folgende Beträge gewährleistet:

  • Maximal 500.000 € pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 800.000 € pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.

Bis zur Erreichung des Kredithöchst­betrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.

Die Rückzahlung

  • Bis zu zehn Jahre Laufzeit – Auf Wunsch sind bis zu zwei tilgungs­freie Jahre möglich

Während der tilgungsfreien Zeit zahlst Du lediglich die Zinsen – danach die gleichbleibenden viertel­jährlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.

  • Die Rückzahlung erfolgt über Deine Hausbank

Antragstellung

  1. Antrag vorbereiten unter: https://corona.kfw.de/
  2. Deine Hausbank kontaktieren

Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.

Bleib gesund und zuversichtlich!

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Gerne beraten wir Dich hierzu digital via Skype oder Zoom.

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