Das Steuerentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat 20. Mai 2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zu gestimmt. Nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank- Walter Steinmeier, ist das Gesetz in Kraft getreten. Grund dafür sind die hohen Preise im Energiebereich von denen wir sicher alle mitbekommen haben. Das Steuerentlastungsgesetz soll den Bürgern das Leben vor allem einfacher gestalten und die mittlerweile alltäglich hohen Kosten für jedermann abfedern.
So wird die Fernpendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent erhöht. Im nächsten Monat kann auch eine Freibetragsanpassung dazu beantragt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich um 200€ auf 1.200€ rückwirkend zum 01. Januar 2022.
Auch die Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommenssteuer soll um 363€ auf 10.347€ steigen, dies soll zur Sicherung des Existenzminimums beitragen. Die Anpassungen des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wirken sich unmittelbar auf die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und in manchen Fällen auch auf die Kirchensteuer aus. Deshalb sind bereits geänderte Programmablaufpläne von der Finanzverwaltung veröffentlicht, welche seit dem 1. Juni 2022 Anwendung finden.
Die Regierung wird mit einer einmaligen Energiepauschale in Höhe von 300€ alle aktiv tätige Erwerbspersonen nochmals unterstützen. Der Anspruch auf diese finanzielle Spritze entsteht am 1. September 2022 und wird grundsätzlich mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung vom 10.09.2022 verrechnet. Die Energiepauschale wird zusätzlich durch einen individuellen Steuersatz besteuert.
Der Verkauf der bundesweiten 9€ ÖPNV-Tickets, welche seit dem 01. Juni gültig sind, läuft bereits. Mit der Hoffnung, dass das Auto öfter einmal stehen gelassen wird und die öffentlichen Verkehrsmittel größeren Anklang finden.
In Sachen sozialer Hilfe, werden Familien mit dem sogenannten Kinderbonus unter die Arme gegriffen. Pro Kind werden einmalig 100€ mehr Kindergeld ausgezahlt.
Doch vor allem für Unternehmen ist das Entlastungspaket eine große Hilfe, da sie die direkten Auswirkungen der Preise mit weiteren Corona-Einbußen nochmals mit voller Härte zu spüren bekommen.
So befindet sich im Entlastungspaket auch ein Unterpunkt welcher als Corona-Steuerhilfegesetz zu finden ist. Unternehmen können erweiterte Verlustverrechnung melden und die degressive Abschreibung wurde durch die Regierung verlängert.
Des Weiteren wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 für Unternehmen und Privatpersonen verlängert.
Die genannten Punkte sollten Arbeitnehmer und Unternehmer gleichermaßen helfen, die Krise ohne allzu große Schäden zu überstehen und im Bereich Energiekosten zumindest in den nächsten Wochen eine finanzielle Unterstützung bieten.
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