Business Accounts – Warum sind sie so wichtig?
Immer mehr Unternehmen kaufen Waren bei Versandhändler wie z.B. Amazon ein. Dabei gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen, um negative umsatzsteuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wichtig: Als Unternehmer solltest du immer ein Business Account anlegen & betriebliche Einkäufe auch nur über diesen Account tätigen. Bevor du online Waren bestellst, solltest du im ersten Schritt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in deinem Kundenkonto hinterlegen, da du sonst eine falsche Rechnung ausgestellt bekommst.
Wenn du keinen Business Account besitzt, geht der Verkäufer automatisch davon aus, dass du eine Privatperson bist. Dadurch weist er eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus.
Als Unternehmer tätigst du allerdings bei jedem Einkauf einen innergemeinschaftlichen Erwerb, welchen du ebenfalls versteuern musst. Folglich musst du doppelt Umsatzsteuer bezahlen!
Im Folgenden werden die umsatzsteuerlichen Folgen anhand von dem Onlinehändler Amazon beschrieben:
Welche Verträge gibt es zwischen dem Händler und Amazon?
- Amazon übernimmt den Verkauf und Versand der Ware. Das kann entweder von der in Luxemburg ansässigen Amazon Services Europe S.a.r.l. oder von der Zweigniederlassung in Deutschland erfolgen.
- Der Händler nutzt Amazon lediglich als Verkaufsplattform bzw. Marktplatz und wickelt den Verkauf und den Versand selbst ab.
- Verkauf und Versand werden aufgeteilt. Der Händler übernimmt den Verkauf und Amazon den Versand (Abkürzung: FBA). Die Waren werden in ein Lager von Amazon gebracht und von dort aus versendet. Die Rechnung wird von dem Verkäufer und nicht von Amazon ausgestellt.
Umsatzsteuerliche Folgen
Je nachdem für welche Variante sich der Verkäufer entscheidet, kann der Besteuerungsort variieren.
Erfolgt der Verkauf von einem Händler aus Deutschland oder von der Amazon Niederlassung in Deutschland, dann erhältst Du eine ganz normale Rechnung mit Ausweis der deutschen Umsatzsteuer.
Wird der Verkauf von einem Händler aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat durchgeführt oder von der Amazon Niederlassung in Luxemburg, gibt es folgende Möglichkeiten:
- steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung für den Verkäufer
- auf der Rechnung erfolgt kein Umsatzsteuerausweis
- steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb für dich als Unternehmer. Das heißt, dass du die Umsatzsteuer in Deutschland abführen musst und im Umkehrschluss die Vorsteuer ziehen darfst.
Hast Du Fragen? Gerne beraten wir dich hierzu digital via Skype oder Zoom.
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