Besteuerung von Bitcoins und Kryptowährungen
Bitcoins und andere kryptographische Währungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden im Ertragssteuerrecht als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt. Bei der Veräußerung von Bitcoins und kryptographischen Währungen ist zu unterscheiden, ob die Geschäfte im privaten Bereich oder im betrieblichen Bereich abgewickelt werden.