Unternehmensspende – Was muss beachtet werden?
Mit diesem Beitrag richten wir den Blick auf das Thema Spenden aus deiner Sicht als Unternehmer. Ebenfalls möchten wir dir einen Überblick über das Thema „Spenden“ aus Sicht verschiedener Rechtsformen geben.
Was genau sind eigentlich Spenden?
Spenden sind in der Regel Zuwendungen, durch die der Unternehmer aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Einfacher erklärt: Du als Unternehmer tätigst eine schenkungsähnliche Geldleistung. Diese Schenkung oder auch Zuwendung kannst Du in Form von Geld oder Sachen tätigen. Und das Beste daran: Der Staat belohnt dein Engagement und beteiligt sich an der Spende und gewährt dir als Spender eine Steuerminderung, bzw. räumt dir einen Spendenabzug ein.
Beteiligt sich der Staat an allen Spenden, die ich tätige?
Sofern Du Zuwendungen leistest, die gemeinnützig, mildtätig, kirchliche Zwecke oder politische Parteien fördern, beteiligt sich der Staat an der Zuwendung. Allerdings musst du dem Staat nachweisen können, dass die eben genannten Punkte erfüllt sind. Du kannst dir von den entsprechenden Organisationen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen lassen. Diese dient dir dem Finanzamt gegenüber als Nachweis, dass deine geleistete Zuwendung eine anerkannte und begünstigte Spende ist.
Wir möchten dir gerne beispielhaft ein paar Spenden- Möglichkeiten aufzeigen:
Gemeinnützige Organisationen:
Sportvereine, Musikvereine, Naturschutz- Organisationen oder Diakonische Werke. Die Organisationen sind dann gemeinnützig, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und ein bestimmter Zweck verfolgt wird. Die Bestätigung über die Gemeinnützigkeit findest Du auf der Spendenbescheinigung. Kann der Empfänger deiner Zuwendung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, so ist die getätigte Zuwendung auch nicht begünstigt.
Mildtätige Zwecke:
Krankenpflege, Altenheim, Katastrophenhilfe, wie Hilfe bei Erdbeben, Hilfe bei Überschwemmungen und auch die Hilfe von Kriegsopfern. Bei der Unterstützung mildtätiger Zwecke unterstützt Du in der Hauptsache Einzelschicksale.
Politische Organisationen: Politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
Ich besitze ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, kann ich die Zuwendung zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen?
Leider nein- für Personengesellschaften, wie bspw. einer OHG oder einer GbR, oder Einzel- Unternehmen gelten Spenden bzw. Zuwendungen grundsätzlich als private Ausgaben und dementsprechend fehlt der betriebliche Zusammenhang und die Aufwendungen stellen keine Betriebsausgaben dar. Die gute Nachricht, Du kannst die Spende bzw. Zuwendung aber in deiner Einkommensteuer berücksichtigen. Hier finden die geleisteten Zuwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs Berücksichtigung. Sonderausgaben, sind Kosten der privaten Lebensführung, die trotz des privaten Charakters, steuerlich absetzbar sind. Die Berücksichtigung beträgt maximal 20 % deiner jährlichen Einkünfte. Aber auch hier gibt es eine gute Nachricht: Betragen deine getätigten Spenden bzw. Zuwendungen mehr als 20 % deiner Einkünfte, so wird der Überhang in das darauffolgende Jahr vorgetragen.
Eine juristische Person leistet eine Zuwendung, kann die juristische Person die Zuwendung zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen?
Bei juristischen Personen, also GmbHs oder AGs, haben geleistete Zuwendungen keinen privaten Charakter und stellen somit Betriebsausgaben dar. Ebenfalls gelten hier für dich aber auch die folgenden Grenzen: Maximal 20 % der Einnahmen oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Sind Spenden und Sponsoring identisch?
Nein, denn Spenden bzw. Zuwendungen sind eine einseitige Unterstützung, dh. Du erhältst für deine geleistete Zuwendung keine Gegenleistung. Beim Sponsoring erhältst du hingegen eine Leistung, indem die Organisation, der Du die Zuwendung zukommen lässt, beispielsweise Werbung für dein Unternehmen schaltet. Hierdurch förderst du ganz nebenbei auch dein positives Unternehmensimage. Sponsoring stellt im Gegensatz zu den Spenden, auch bei Personengesellschaften Betriebsausgaben dar.
Was hat es mit dem vereinfachten Spendennachweis auf sich?
Erst bei Spenden über 300,00 € musst Du dem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen. Tätigst Du Spenden unterhalb der 300,00 € Grenze, reicht es aus, wenn Du deinen Kontoauszug, die Überweisung oder den Einzahlungsbeleg einreichen kannst.
Ausnahmen in Katastrophenfällen
Das Erdbeben in der Türkei und Syrien zu Beginn 2023 hatte verehrende Folgen, großes menschliches Leid verursacht und großes Mitgefühl in der Bevölkerung hervorgerufen. Vielleicht hast auch Du die Betroffenen mit einer Spende unterstützt. In diesem Fall benötigst Du auch bei Spenden über 300,00 € keine Zuwendungsbestätigung, lediglich muss die Zahlung beispielsweise an ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts getätigt worden sein.
Gerne verweisen wir zusätzlich an dieser Stelle auf das BMF- Schreiben v. Februar 2023:
BMF, 27.2.2023, IV C 4 – S 2223/19/10003 :019
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