Differenzbesteuerung im Onlinehandel
Dank der Differenzbesteuerung kannst Du bei dem Verkauf von gebrauchten Waren Umsatzsteuer sparen. Aber was ist das überhaupt und welche Besonderheiten müssen Onlinehändler bei der Anwendung dieser Regelung beachten? Das erklären wir in dem folgenden Beitrag.
Der Onlinehändler kauft die gebrauchten Waren meist von Privatpersonen ein, dadurch kann er keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Denn Privatpersonen dürfen keine Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben. Bei dem anschließenden Verkauf der gebrauchten Ware, fällt aufgrund der Sonderregelung die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis an. Sondern nur noch auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis an. Durch den Wiederverkauf müsste ohne die Sonderregelung sonst erneut Umsatzsteuer abgeführt werden, was zu einer Doppelbesteuerung führen würde.
Folgende Besonderheiten müssen bei der Anwendung der Regelung beachtet werden:
- Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % darf nicht angewendet werden
- Der Onlinehändler ist bei der Anwendung der Differenzbesteuerung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Preise im Onlineshop müssen mit dem Hinweis „inkl. MwSt“ versehen werden
- In der Rechnung selbst darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werde, da diese sonst an das Finanzamt abgeführt werden muss
- Es sollte ein Hinweis erfolgen, dass die Differenzbesteuerung angewendet wird, z.B. „Bei dieser Ware handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, welcher der Differenzbesteuerung unterliegt.“
- Die Buchhaltung der gebrauchten Waren muss von der sonstigen Buchhaltung getrennt werden. Der Einkaufs- und Verkaufspreis sowie die Bemessungsgrundlage müssen angegeben werden.
- Das OSS- Verfahren findet keine Anwendung, die Umsätze bleiben ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig. Verkäufe ins Ausland sind aber grundsätzlich möglich.
Fazit:
Die Differenzbesteuerung darf nur angewendet werden, wenn es sich um einen Wiederverkauf von einem beweglichen körperlichen Gegenstand handelt und bei dem Kauf keine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Ausgeschlossen sind Edelsteine und Edelmetalle. Der Onlinehändler sollte sich vorab gut über die Besonderheiten informieren, welche bei dem Verkauf beachtet werden müssen und sich durch einen Steuerberater Hilfe bei der Buchhaltung holen.
Falls Du weitere Fragen dazu hast, melde Dich gerne bei uns.
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