Steuerberater wechseln leicht gemacht
Einen guten Steuerberater zu haben ist eine enorme Arbeitserleichterung und spart in der Regel nicht nur Zeit sondern auch Nerven. Ist man mit den Leistungen des Beraters nicht zufrieden, sollte ein Wechsel in Betracht gezogen werden.
Gründe hierfür können verschiedenster Art sein: schlechte Erreichbarkeit, fehlende Transparenz oder abweichende Vorstellungen der Zusammenarbeit. Natürlich kann es unter Umständen auch zu falsch Beratungen oder abweichenden Steuerberechnungen kommen.
Ein Steuerberaterwechsel ist in den meisten Fällen ohne Komplikationen möglich. Liegt ein Steuerberatervertrag vor, sollte vorab geprüft werden, ob eine Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Ist dies nicht der Fall kann das Mandatsverhältnis sofort aufgelöst werden. Zudem sollte die Aushändigung der Unterlagen angefordert und eine mögliche Einzugsermächtigung widerrufen werden.
Damit dieser Prozess in Gang kommt, ist es wichtig alle offenen Rechnungen zu begleichen. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Steuerberater die Herausgabe der Unterlagen verweigern.
Wichtig: Die persönlichen Unterlagen müssen herausgegeben werden, intern erstellte Dokumente, Notizen, Kopien und elektronische Kommunikation nicht.
Der Neue
Was der Hausarzt für den Menschen ist, stellt der Steuerberater für das Unternehmen dar. Er weiß über den aktuellen Zustand des Unternehmens Bescheid und steht beratend zur Seite.
Neben dem Jahresabschluss und Steuererklärungen können Tätigkeiten wie die Buchhaltung oder Lohnabrechnungen durch das Steuerbüro erledigt werden.
Damit der neue Steuerberater loslegen kann, benötigt er die digitale Buchhaltung, die Bilanzen der letzten drei Jahre sowie Kontoauszüge und Gesellschaftsverträge. Sollen auch Lohn-/Gehaltsabrechnungen erstellt werden, müssen die bisherigen Abrechnungen und sonstige Belege übermittelt werden. Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach!
Mit dem Formular für den Steuerberaterübertrag wird der Datenübermittlung vom bisherigen zum neuen Steuerberater zugestimmt. Die Daten werden also komplett digital übermittelt, ohne Aufwand für den Mandanten. Damit auch das Finanzamt Bescheid weiß, muss die Vollmacht des bisherigen Steuerberaters widerrufen und dem neuen Steuerberater erteilt werden.
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In 8 einfachen Schritten wird der Wechsel durchgeführt.
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