Das 130-Milliarden-Konjunkturpaket steht
Zwei Tage haben die Spitzen der GroKo über das Konjunkturprogramm in der Corona-Krise beraten. Um Deutschland aus der Krise herauszuholen wurde ein milliardenschweres Paket in Höhe von 130 Milliarden Euro beschlossen.
Die Kernpunkte:
- Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 soll der Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden.
- Familien erhalten einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Der Bonus muss versteuert werden, wird jedoch nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
- Zusätzlich erhalten Kitas und Krippen eine Förderung in Höhe von eine Milliarden Euro für Erweiterungen, Umbauten und Neubauten.
- Das Zukunftsprogramm mit einer Förderung in Höhe von 50 Milliarden Euro: Damit soll der Kauf von Elektroautos, den Aufbau von Ladesäulen sowie die Unterstützung von Bahn und öffentlichem Nahverkehr finanziert und gefördert werden. Außerdem wird die Kfz-Steuer nach Emissionswerten gesenkt. Des Weiteren fällt unter dieses Programm die Förderung der Zukunftstechnologien.
- Ab 2021 sollen auch die Stromkosten von Ökostrom-Anlagen der Bürger gefördert werden.
- Förderung der Kommunen: Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen.
- Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, plant die Koalition eine „Sozialgarantie 2021“. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bieten.
- Die Verbesserung der Abschreibungsregeln für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr ist eine degressive Abschreibung in 2020/2021 möglich.
Förderung der Unternehmen:
- Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ im Umfang von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
- Geplant sind ebenfalls steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag erweitert. Betriebe können damit aktuelle krisenbedingte Verluste schon im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.
- Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
- Bei Eintritt der Insolvenz soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung.
- Um den Lernerfolg für Auszubildenden zu sichern erhalten KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
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