Tipps für Selbstständige, die in der Krise sofort angewendet werden können
1. Liquiditätsplan erstellen
Bevor Hilfsfonds und schnelle Kredite vom Gesetzgeber beantragt werden, müssen Liquiditätspläne erstellt werden.
“Welche Einnahmen kommen rein, welche Ausgaben stehen an und wie lange kann ich ohne Aufträge überleben?”
Auf diese Weise müssen betroffene Selbstständige jetzt versuchen, ihre Kontenbewegungen für die kommenden Monate vorauszuplanen.
Eine Vorlage für einen Liquiditätsplan werden wir in den nächsten Tagen zu Verfügung stellen.
2. Die Ausgaben im Blick behalten
Wichtig ist für Selbstständige zu prüfen, welche laufenden Ausgaben sich senken oder aussetzen lassen. Viele Selbstständige haben Büroräume, Praxen, Ladenflächen oder etwa einen Pkw. Dafür laufen die Miete und Leasingraten weiter. Durch ein Gespräch mit dem Vermieter lassen sich die Ausgaben vielleicht etwas senken.
Wer von der Krise unmittelbar betroffen ist, sollte außerdem seine Sozialversicherungsbeiträge anpassen lassen. Gesetzliche Krankenkassen setzen die Beiträge für freiwillig Versicherte herab, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Es gibt auch Krankenkassen, die den Beitrag bei entsprechendem Nachweis sogar vorübergehend auf null senken.
Außerdem sollten Selbstständige, aufgrund der anstehenden Verluste, beim zuständigen Finanzamt ihre Vorauszahlungen herabsetzen, stunden oder ganz aussetzen lassen:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf
3. Zuschüsse beantragen
Selbst wenn aktuell Hilfsprogramme von staatlicher Seite erst anlaufen, können Selbstständige bereits jetzt aktiv werden.
Hierfür sollten Sie alles im Detail dokumentieren:
Welche Kunden wann absagen und welcher Verlust sich daraus ergibt. Hier ist es wichtig die Beträge genau zu dokumentieren, sodass man bei Antragstellung alles genau nachweisen kann.
Wir empfehlen dem Antrag eine ausführliche Erläuterung beizufügen. So können Rückfragen vermieden werden und der Antrag kann von den Behörden zügig bearbeitet werden.
Sobald klar ist, welche Hilfsangebote in Frage kommen, sollte man schnell reagieren.
Außerdem ist es empfehlenswert, sich tagesaktuell auf den Webseiten, der für die Hilfen verantwortlichen Organisationen und Behörden zu informieren.
Zusätzlich finden Sie alle aktuellen Informationen auf unserem Facebook oder Instagram Kanal.
4. Insolvenz prüfen
Wer sehr stark betroffen ist, sollte sich auch über eine mögliche Insolvenz informieren.
Personengesellschaften haften in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen.
Inhaber einerGmbH sollten ihre Meldepflichten im Auge behalten und Schulden melden, damit ihr Privatvermögen im Falle einer Insolvenz geschützt bleibt.
Der Gesetzgeber plant, die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen, z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG, in der Zeit vom 01.03.2020 (rückwirkend) bis zum 30.09.2020 (Verlängerung bis zum 31.03.2021 möglich) auszusetzen, wenn die Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Pandemie) beruht und wenn Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Wir werden Sie zur der Insolvenzantragspflicht auf dem Laufenden halten.
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Gerne beraten wir Sie hierzu auch digital, via Skype oder Zoom.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
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