Steuerberater wechseln – so einfach geht’s!

Der Steuerberater ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Unternehmer und Privatpersonen. Dabei kommt es oft vor, dass die Beratung nicht zufriedenstellend ist und/oder die Zusammenarbeit menschlich nicht passt.
Aber ein guter Steuerberater steht meist für den Erfolg eines Unternehmens.

Leider kommt bei vielen Menschen ein Steuerberater-Wechsel erst in Frage, wenn es schon viel zu spät ist.

Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine besondere Absprache bestehen. D. h. sobald Sie das Vertrauen in Ihren Berater verloren haben, sollten Sie einen Wechsel anstreben.
Um erhöhte Kosten zu vermeiden, empfehlen wir einen Wechsel zum Jahresende, so dass die Buchführung pünktlich zum Jahresbeginn an den neuen Steuerberater gehen kann.

Was braucht Ihr neuer Steuerberater?

Steuerberatung heißt aktuell, dynamisch und qualitativ hochwertig zu sein. Wichtig ist der Service, mit dem eine Kanzlei dem Mandanten gegenüber tritt.
Hier spielt die Qualität der Bearbeitung eine große Rolle, aber auch die Dauer von Rückmeldungen. Beachten Sie bei Ihrer Steuerberater Neuwahl, dass Sie einen Berater finden, welcher die Steuerberatung lebt und klare Ziele hat, dabei ist der Sitz der Kanzlei irrelevant. Durch Skype und andere Möglichkeiten ist eine erfolgreiche Beratung ebenfalls möglich. Außerdem sollte Ihr neuer Steuerberater im Zeitalter der Digitalisierung angekommen sein und papiersparend arbeiten.

Wie funktioniert der Wechsel konkret?

Der ehemalige Steuerberater ist verpflichtet, einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Gegenüber dem Mandanten besteht für den Steuerberater eine Herausgabepflicht, was die Übergabe positiv beeinflusst. Stellen Sie sicher, dass alle offenen Forderungen beglichen sind.

Die Abwicklung funktioniert dann oftmals über die elektronische Übermittlung von DATEV, eine Software welche von den meisten Steuerberatern genutzt wird. Alle weiteren Dokumente, die Ihnen vorliegen, übergeben Sie dem Nachfolger.

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Vollmacht. Die existierenden Vollmachten beim Finanzamt und auch beim vorhergehenden Steuerberater müssen widerrufen werden, so dass Ihr zukünftiger Steuerberater alle Rechte für Sie wahrnehmen kann.
Dies ist kein großer Aufwand und Sie bekommen dabei die nötige Unterstützung von Ihrem neuen Steuerberater.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

www.monschein-steuerberater.de

info@monschein-steuerberater.de  

Telefon: 0800/7243239

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