Mitarbeitermotivation 4.0 Teil 4

Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile und alternative Möglichkeiten der Entlohnung sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Allerdings gibt es strenge und teilweise komplizierte Voraussetzungen für die Gewährung der steuerfreien Arbeitgeberleistung.
Im vierten Teil bieten wir Ihnen zwei nützliche Tipps an:

Belegschaftsrabatte:

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern eigene Waren, Dienstleistungen oder Güter, mit denen er Handel treibt, bis zu einem Betrag von maximal 1.080,00€ pro Jahr je Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgeben.
Voraussetzung ist, dass es sich um eigene Waren oder Dienstleistungen handelt, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt werden.

Der Arbeitgeber stellt die Ware her,
– wenn er den Gegenstand selbst produziert
– wenn er den Gegenstand nach seinen Vorgaben von einem Dritten produzieren lässt oder
– wenn er damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt.

Die Herstellung der Ware muss dem Arbeitgeber zugeordnet werden können.

Darlehen an Arbeitnehmer:

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen zur Verfügung stellen.
Voraussetzung dafür ist, dass dem Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil entsteht.

Es muss sich um ein Kleindarlehen bis zu einem Darlehensbetrag von 2.600,00 € handeln, bzw. die Summe des noch nicht getilgten Darlehens darf am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600,00 € nicht übersteigen.
Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein höheres Darlehen gewährt, richtet sich der geldwerte Vorteil nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im Einzelfall bezahlt.
Bei der Berechnung des marktüblichen Zinssatzes kann auf die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze zurückgegriffen werden.

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_Renditen/S510ATGV.pdf?__blob=publicationFile

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